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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

GleichMUT Franciska Gülstorf

www.gleichmut.de

info@gleichmut.de

Tel. 0160 4797977

nur Post und Büro: An der Seeve 8, 21244 Buchholz

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Gleichmut“

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

 

Die Leistungen und Angebote von „Gleichmut“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

Gleichmut bietet Einzelunterricht, Gruppenkurse, Hausbesuche, Erziehungsberatung und Seminare für Menschen mit Hunden oder Pferden an. Die Gebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsart.

 

 

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen der Ausbildung

 

  1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die den gesetzlichen Vorschriften zur Impfung von Hunden genügen. Welpen sind dem Alter angemessen zu impfen. Die Impfungen müssen auf Verlangen durch Vorlage des Impfpasses nachgewiesen werden.

  2. Jeder teilnehmende Hund muss haftpflichtversichert sein. Der Kunde hat auf Verlangen einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Hunde, für die keine Haftpflichtversicherungsschutz besteht, sind von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen.

  3. Die Läufigkeit einer Hündin ist dem Trainer/ der Trainerin vor Beginn von Training und Veranstaltungen mitzuteilen. Läufige Hündinnen können nach Absprache von der Teilnahme an Kursen und Gruppenunterricht ausgeschlossen werden.

  4. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bezüglich seines Hundes.

 

§ 4 Durchführung der Ausbildung

 

  1. Der Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen/ Beschäftigungskursen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Trainerin/des Trainers.

  2. Gleichmut behält sich vor, bei Erkrankungen der Inhaberin das Training durch eine Vertretung durchführen zu lassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Das Nichterscheinen zu einem Termin berechtigt nicht zu einer Verlängerung der Trainingszeit oder Teilnahme an einem Folgetermin. Gleiches gilt für eine Verspätung.

  4. Über die Gespräche, insbesondere des Trainingsverlaufs, kann Die Hundephilosophin Gesprächsnotizen anfertigen.

 

 

§ 5 Anmeldung,Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Die Anmeldung zu einem Einzelunterricht, Kurs oder Seminar kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (www.gleichmut.de) erfolgen. Der Vertrag mit Gleichmut kommt mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme zustande.

  2. Der Vertrag kommt zwischen Gleichmut und dem in der Anmeldung benannten Teilnehmer zustande. Nach Rücksprache kann derTermin auch durch einen Ersatzteilnehmer wahrgenommen werden. Aus berechtigten Gründen kann Gleichmut den Ersatzteilnehmer ablehnen.

  3. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und für den Teilnehmer verwendet werden dürfen.

 

 

§ 6 Zahlungskonditionen

 

  1. Die Preise von Gleichmut ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. der konkreten Anmeldung.

  2. Rechnungen von Gleichmut sind sofort zahlbar ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Gleichmut über den Betrag verfügen kann.

  3. Für alle Seminare sind die Seminargebühren innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung auf das in der Anmeldung genannte Konto zu überweisen oder in bar zu entrichten. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang kann die Anmeldung storniert werden.

  4. Die Gebühr für feste Gruppenkurse, Zehnerkarten, Seminare, und ermäßigte Trainingspakete sind im Voraus in bar oder per Überweisung zu bezahlen.

  5. Einzelunterricht und offene Beschäftigungskurse von Gleichmut sind sofort nach dem Training in bar zu bezahlen.

  6. Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so ist Gleichmut berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 7 Rücktritt durch den Teilnehmer von Kursen und Einzelunterricht

 

  1. Für den Rücktritt durch den Teilnehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Der Rücktritt von einem Kurs oder Seminar kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (e-Mail) erfolgen, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Gleichmut.

  3. Gleichmut kann bei Rücktritt durch den Teilnehmer von festen Kursen oder Seminaren folgenden Ersatz von Aufwendungen geltend machen:

 

          - bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn sind keine Gebühren zu entrichten.

          - bei Rücktritt bis 1 Woche vor Beginn fallen 20% der Gebühr an.

          - bei einer Absage innerhalb 1 Woche bis 24 Stunden vor Beginn fallen 30 % der Gebühr an

          - bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn fallen 100% der Gebühr an.

  1. Gleichmut behält sich vor, statt der Aufwendungspauschale den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Die gesetzlichen Beweislastregeln finden Anwendung.

  1. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass Gleichmut keinen Schaden erlitten hat bzw. dieser geringer ist als die Aufwendungspauschale nach §7,Absatz 3.

  2. Vereinbarte Termine für Erstgespräche, Einzelstunden und Einzelberatungen gelten als bindender Vertragsabschluss und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitrahmen, behält sich Gleichmut das Recht vor, die Beratungsstunde in vollem Umfang zu berechnen.

  3. Die kostenlose Absage wegen Krankheit des Hundes kann nur durch ein tierärztliches Attest bzw. Behandlungsrechnung erfolgen.

§ 8 Rücktritt durch den Hundehalter bei Buchungen der Hundepension

 

1.    Der Rücktritt von einer Buchung der Hundepension kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem                      Wege (e-Mail) erfolgen, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Gleichmut.

2.    Gleichmut kann bei Rücktritt durch den Hundehalter von der Hundepension folgenden Ersatz von                                     Aufwendungen geltend machen:

 

          - bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Beginn sind 20% der Gebühren zu entrichten.

          - bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn sind 80% der Gebühren zu entrichten.

          - bei einer Absage innerhalb 2 Wochen bis 48 Stunden vor Beginn der Betreuung fallen 90 % der Gebühren an.

          - bei einer Absage von 24 Stunden und weniger vor Beginn fallen 100% der Gebühren an.

 

 

§ 9 Rücktritt durch Gleichmut

 

  1. Sollten sich weniger als die in der Seminarbeschreibung genannte erforderliche Mindestteilnehmerzahl zu einer Ausbildungsgruppe oder einem Seminar anmelden, kann Gleichmut die entsprechende Ausbildung bzw. das Seminar absagen.

  2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm, Glatteis oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch Gleichmut werden die Ausbildungseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Absage wegen schlechten Wetters obliegt allein Gleichmut. Ersatzweise ist der Teilnehmer auch berechtigt eine Terminverschiebung abzulehnen und das Entgelt für die noch nicht erbrachte Unterrichtseinheit zurückzufordern.

  3. Gleichmut behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen oder abzubrechen. In diesen Fällen wird der Unterricht nachgeholt bzw. verschoben.

 

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

 

  1. Gleichmut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleichmut haftet gegenüber den Teilnehmern insbesondere nicht für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern oder deren Hunden herbeigeführt werden.

  2. Insbesondere im Freilauf der Hunde sind die Hundebesitzer verpflichtet auf die eigenen Hunde zu achten, um Verletzungen oder Schäden an Dritten oder deren Sachen zu verhindern.

  3. Jegliche Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 11 Haftung der Teilnehmer

 

  1. Die Teilnehmer haften für alle Schäden, die sie selbst oder ihr Hund verursachen gemäß der gesetzlichen Vorschriften.

  2. Begleitpersonen sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

 

§ 12 Copyright

 

Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Gleichmut vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

 

§ 13 Bild- und Tonmaterial

 

  1. Private Ton- und Bildaufnahmen während der Gruppenstunden, Einzelstunden oder Seminarveranstaltungen sind nicht gestattet.

  2. Alle Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit Gleichmut erstellt wurden, können von dieser zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache genutzt werden.

 

 

§ 14 Sonstiges

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

(Stand: 10. Februar 2018)

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